
Als Erbreichsplan wird der Plan des Stauferkaisers Heinrich VI. bezeichnet, innerhalb des Heiligen Römischen Reiches im deutschen Königreich die Erbmonarchie „wie in Frankreich“ (Annalen von Marbach zum Jahr 1196) einzuführen. Dieser Plan sei „unerhört“ (ebenda) gewesen, da er das Königswahlrecht der Großen des Reichs beseitigt hätt...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Erbreichsplan_Heinrichs_VI.
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